Ereignen sich Zwischenfälle mit radioaktiven Stoffen in Niedersachsen, sind die niedersächsischen Gewerbeaufsichtsämter nicht weit. Sie sind für die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen von Unternehmen im Strahlenschutz zuständig. Die eigentliche Gefahrenabwehr wird vor Ort von den Gefahrgutzügen der Feuerwehr durchgeführt. Neben der Feuerwehr gibt es aber auch noch den Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Der NLWKN überwacht die Umweltradioaktivität, radioaktiver Stoffe und kerntechnischer Anlagen und verfügt über die Sachverständige Stelle Strahlenschutz, die von den Gewerbeaufsichtsämtern im Rahmen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr zur Bewältigung des Zwischenfalls herangezogen werden kann. Die Sachverständige Stelle Strahlenschutz berät dann über das weitere Vorgehen, stellt radioaktive Funde sicher und unterbreitet Vorschläge für die Nachsorge. Nicht nur im Einsatz ist der NLWKN tätig, sondern er bietet Fortbildungen für Gefahrgutzüge von Feuerwehren an. 

Ebensolch ein Praktikum fand Mitte Februar beim ABC-Dienst der Stadt Oldenburg in der Ortsfeuerwehr Haarentor statt. An insgesamt sieben Stationen hatten die rund 18 Kameraden Gelegenheit mit den eigenen A-Messgeräten an echten Strahlern unter kontrollierten und sicheren Bedingungen zu üben. Jede Station wurde von einem Mitarbeiter der Sachverständige Stelle Strahlenschutz überwacht und angeleitet. So musste an einer Station mit dem CBRN-Erkunder ein versteckter Strahler im Außenbereich gesucht werden. Im Lager der Feuerwehr waren sechs Strahler versteckt, die aufgespürt werden mussten. Hinter einer großen Wand mit Dosen galt es die Dosen zu identifizieren, die Strahler enthielten. Dabei sollte auch benannt werden, um welche Art von Strahler es sich handelt; einen Alpha-, Beta- oder Gammastrahler. An einem gelben Metallfass wurde mit einer Teleskopsonde der Bereich mit der höchsten Strahlung gesucht. Diese Teleskopsonde lässt sich auf knapp über vier Meter ausziehen. Dies ist wichtig, da mit dem Abstand zur Strahlenquelle die Strahlung auf den Körper deutlich reduziert wird. Dies ist als Abstandsquadratgesetz bekannt. Es bedeutet, dass sich die Strahlung bei doppeltem Abstand nicht nur halbiert, sondern sogar viertelt. An einer Puppe galt es kontaminierte Stellen zu suchen. An einer anderen Station sollte der Gefahrenbereich festgelegt werden. An der letzten Station ging es um Wischproben radioaktiver Flüssigkeiten. Hier testete die Feuerwehr, ob diese Kontamination fest anhaftete oder sich bei Kontakt weiter verteilen ließ. 

Karte des CBRN-Erkunders mit Strahler in der Nähe

Kontrolle einer Puppe auf Kontaminationen

Das Praktikum wurde von allen Teilnehmern als sehr lehrreich und spannend wahrgenommen. In der Ausbildung und an Dienstabenden ist es nicht möglich, kontrolliert mit Strahlern zu arbeiten. Deshalb war es sehr wertvoll die Sachverständige Stelle Strahlenschutz des NLWKN mit eigenen Strahlern als Gast in der Einheit zu haben. So konnte mit eigenen Messgeräten der Realeinsatz geübt werden und ein Gefühl für das Ansprechverhalten der Messgeräte entwickelt werden. Einsätze mit Strahlern sind bei den einzelnen Feuerwehren eher selten, der NLWKN rückt zu sechs bis zehn Einsätzen pro Jahr in Niedersachsen aus. Es war dem ABC-Diensten der Freiwilligen Feuerwehr aus Oldenburg daher eine Ehre, die Sachverständige Stelle Strahlenschutz des NLWKN bei der Ortsfeuerwehr Haarentor begrüßen durften.

(Marlow)

Lokalisation eines Strahlers in einem Transportfass mit der Teleskopsonde

Die Felder auf dem Tisch werden auf Kontaminationen überprüft.

 

 

 

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