Allgemein
Nukleare Gefahrenabwehr zu Gast beim ABC-Dienst der Stadt Oldenburg
Ereignen sich Zwischenfälle mit radioaktiven Stoffen in Niedersachsen, sind die niedersächsischen Gewerbeaufsichtsämter nicht weit. Sie sind für die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen von Unternehmen im Strahlenschutz zuständig. Die eigentliche Gefahrenabwehr wird vor Ort von den Gefahrgutzügen der Feuerwehr durchgeführt. Neben der Feuerwehr gibt es aber auch noch den Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Der NLWKN überwacht die Umweltradioaktivität, radioaktiver Stoffe und kerntechnischer Anlagen und verfügt über die Sachverständige Stelle Strahlenschutz, die von Weiterlesen…